Landschaftsarchitektin - Landschaftsplaner - Landespflegerin (m/w/d) für das technische Referendariat
Hamburg
Aktualität: 21.03.2023
21.03.2023, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Hamburg
Landschaftsarchitektin - Landschaftsplaner - Landespflegerin (m/w/d) für das technische Referendariat
Sie durchlaufen in 24 Monaten eine Kombination aus praktischer Mitarbeit und Schulungen, Exkursionen, bundesweiten Lehrgängen und AG-Terminen,
Erhalten interdisziplinäre Einblicke in das breite Aufgabenspektrum der Stadt (schwerpunktmäßig bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) und lernen die Zusammenhänge Ihres späteren Arbeitsumfeldes kennen,
Verstehen nach erfolgreichem Abschluss die tieferen Zusammenhänge der Verwaltung und übernehmen in Ihrer weiteren beruflichen Laufbahn perspektivisch Führungsaufgaben oder komplexe Projekte,
Erlernen ergänzend zu Ihrem Studium Inhalte aus den Fachgebieten Verwaltung, Recht, Führung, Management, Planung, Betriebs- und Finanzwesen und absolvieren am Ende des Referendariats das Staatsexamen.
Wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder Diplom (univ.) oder gleichwertig) in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung oder Landespflege. Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie sich noch im Studium befinden und spätestens am 15.08.2023 Ihre letzte Studienleistung erbringen werden.
Zum Zeitpunkt der Einstellung sind Sie nicht älter als 39 Jahre. Zusätzlich besitzen Sie eine deutsche, eine EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich.
Darüber hinaus überzeugen Ihre Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (ggf. Sprachzertifikat, möglichst C1 oder vergleichbar).
Eigenständiger Arbeitsstil, große Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft und Kommunikationsstärke
Eine erste Berufserfahrung während oder nach dem Studium ist wünschenswert. Wir stellen aber auch Absolventinnen und Absolventen (m/w/d) gerne ein.
Freude an der Arbeit in interdisziplinären Teams und eine starke Kundenorientierung
Nachweise der geforderten Qualifikationen (Abschluss-Urkunde und -Zeugnis mit Notenübersicht, sofern möglich sowohl für das Master- als auch für das Bachelor-Studium; sofern Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach, bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank der KMK , ggf. Nachweis des Sprachniveaus),